Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.Teilung der ProvisionIn vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, […]